Die WEG-Verwaltung ist zugeschnitten auf Eigentümergemeinschaften und in Ihrem Umfang weitgehend gesetzlich geregelt.
Ihr Objekt ist in mehrere rechtlich unabhängige Einheiten geteilt, die sich jeweils im Eigentum mehrerer Personen oder Gesellschaften befinden, die ihr Stimmrecht allein und getrennt von den anderen Miteigentümern ausüben und ihre Entscheidungen über die Nutzung der Einheit selbst treffen.
Es werden durch die Hausverwaltung die Beziehungen zwischen den Eigentümern untereinander geregelt sowie zwischen der Gemeinschaft und Dritten. (z.B. Versorgungsunternehmen oder Nachbarn). Die Betreuung der Mieter, die Vermietung oder Renovierungsarbeiten im Inneren der Einheiten gehören nicht zum Leistungsumfang des WEG-Verwalters.
Der WEG-Verwalter ist für das Gemeinschaftseigentum zuständig, dass allen gehört (z.B. Garten, Treppenhaus, Fassade oder Dach). Für das individuelle Eigentum jedes einzelnen Eigentümers (das sog. Sondereigentum) ist jeder selbst verantwortlich. Hierzu bieten wir ergänzend die Verwaltung des Sondereigentums an.
Weitere Hintergründe und Wissenswertes erfahren Sie hier. Bitte sprechen Sie uns an.Wir erstellen Ihnen gern Ihr individulelles Angebot für die Gemeinschaft und erläutern Ihnen die Details und Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch. Gern stellen wir uns auf Ihrer Eigentümerversammlung der Gemeinschaft vor. 1. Verantwortlichkeit für das ObjektBehörden, Versorger und Dienstleister- Selbständige Bearbeitung rechtlicher Vorgänge unter Berücksichtigung erforderlicher Formen und verbindlicher Fristen - Angebotsprüfung und Auftragsvergabe - Überprüfung vertragsgemäßer Leistungs-erbringung und Abnahme - Überprüfung und ggf. Korrektur bestehender Versorgungsverträge zur Minimierung der Betriebskosten - Abschluss von Verträgen, Kündigungen und Abgaben anderer Willenserklärungen im Namen der Objekteigentümer - Wahrnehmung von Terminen für die WEG - Führung von Rechtsstreiten im Namen der Eigentümerversammlung - Aufbereitung und Abgabe des Vorganges an einen Rechtsanwalt (nur nach vorheriger Absprache mit der Gemeinschaft oder nach gesetzlichen Vorgaben) Instandhaltung und Werterhaltung- Überwachung der regelmäßigen Wartung und Kontrolle technischer Anlagen und Einrichtungen (z.B. Heizung, Fahrstuhl, Brunnen oder Stellplätze in Tiefgaragen) - Beaufsichtigung der Pflege und Reinigung der Gemeinschaftsflächen im Gebäude sowie der Außenanlagen - Erhaltung, Pflege und ggf. Sanierung der gemeinschaftlichen Bausubstanz - falls nötig: Feststellung der Mängel und Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes (Preise, Zeitrahmen, kompetente und verfügbare Firmen) 2. BuchhaltungÜberwachung von Zahlungseingängen- Überwachung termingerechter Zahlungseingänge des Hausgeldes und ggf. Benachrichtigung der anderen Eigentümer bei anhaltendem Zahlungsverzug. - Durchführung des kaufmännischen Mahnwesens - Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens (nach Absprache mit der Gemeinschaft oder nach gesetzlichen Vorgaben) Zahlungsverkehr- Überprüfung aller eingehenden Rechnungen und Belege auf sachliche und rechnerische Richtigkeit - Bezahlung fälliger Verbindlichkeiten bei Versorgern und Behörden - Benachrichtigung des Eigentümers bei Liquiditätsschwierigkeiten - Überweisung der monatlichen Überschüsse an den Eigentümer Hausgeldabrechnungen- Umlage der auf das Objekt anfallenden Lasten und Abgaben auf die Eigentümerparteien Eigentümerversammlung und Rücklagen- Durchführung von Eigentümerversammlungen (mindestens einmal jährlich) - Beschluss der Abrechnung zum letzten Wirtschaftsjahr - Erarbeitung und Beschluss eines Wirtschaftsplanes für das nächste Wirtschaftsjahr - Beschluss und Ansparung einer Rücklage (und bei Erreichen eines entsprechend großen Betrages Anlage in einer günstigen aber risikofreien Festgeldanlage) Zukünftig verfügbarDerzeit arbeiten wir an einer Zugriffsmöglichkeit über das Internet auf unsere Daten zu Ihrem Objekt. Hier sind u.a. folgende Abrufmöglichkeiten geplant: Buchhaltungszahlen, Statistiken, (bearbeitete und abgeschlossene) Vorgänge zum Objekt und den Mietverhältnissen, Vermietungsstand. Alle Objekteigentümer erhalten nur zum Gemeinschaftseigentum und zu ihren jeweiligen Einheiten die Informationen.
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