Eigentümer von einzelnen Wohnungen, Büros oder Ladenflächen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben die eigenen Interessen mit den anderen Miteigentümen auszugleichen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen: Werterhaltung und Bewirtschaftung zu möglichst geringen Kosten.
Bei Eigentümern, die ihre Einheit(en) nicht selbst nutzen, kommt noch die Herausforderung hinzu, mietrechtliche Regelungen mit denen der WEG in Einklang zu bringen.
Die Reform des Wohnungseigentumsrechts trat zum 1. Juli 2007 in Kraft. In dieser überarbeiteten Fassung sind einige Punkte geändert, die der Gemeinschaft mehr Spielraum und Möglichkeiten zum Handeln geben, gleichzeitig jedoch die Erfordernisse an den Verwalter erhöhen.
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